AGB

Vienna Collect AGB

AGB:


Allgemeine Geschäftsbedingungen ViennaCollect der 3U Telecom GmbH

Version: 1.0-DE, Stand: 29.09.2014

1. Geltungsbereich

1.1 Die 3U Telecom GmbH, Frauenbergstraße 31-33, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 5330 („3U“) bietet Endkunden (nachfolgend „Kunden“) auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen den Dienst ViennaCollect zur Nutzung an.

1.2 ZUR NUTZUNG DES DIENSTES SIND NUR VERBRAUCHER BERECHTIGT. VERBRAUCHER IST JEDE NATÜRLICHE PERSON, DIE EIN RECHTSGESCHÄFT ZU ZWECKEN ABSCHLIEßT, DIE WEDER IHRER GEWERBLICHEN NOCH IHRER SELBSTÄNDIGEN BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ZUGERECHNET WERDEN KÖNNEN.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn 3U ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann ein Konto anlegen zur Nutzung der Prepaid-Leistungen. In diesem Fall gibt er nach Eingabe seiner Daten und Klicken auf „Konto anlegen“ ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Vor Klicken auf den Button „Konto anlegen“ hat der Kunde die Möglichkeit, seine bisherigen Eingaben zu berichtigen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch 3U unmittelbar durch Zusendung einer automatisierten E-Mail an die E-Mail-Adresse des Kunden. In der automatisierten E-Mail werden dem Kunden die Passwörter für das Kundenportal und für die Telefonieanwendung (App), mit der er Gesprächsverbindungen aufbauen kann, zur Verfügung gestellt.

2.2 Bei Aufnahme einer Gesprächsverbindung kommt der jeweilige Vertrag mit der Einwahl und dem Zustandekommen der jeweiligen Verbindung zustande. Der Kunde gibt in diesem Fall durch Klicken auf das Anrufsymbol der App ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Mit dem Zustandekommen der Verbindung wird das Angebot angenommen. Das Vertragsverhältnis ist in diesem Fall auf die Dauer der eingeleiteten Verbindung beschränkt.

2.3 3U behält sich vor, die Annahme eines Kundenangebotes abzulehnen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 3U bietet dem Kunden die ViennaCollect-Dienste zur Nutzung an. Der Funktionsumfang der Dienste ergibt sich aus der jeweils geltende Funktions- und Leistungsbeschreibung, die über die Internetseite vienna-collect.at abrufbar ist.

3.2 Der Kunde kann nach dem Anlegen des Kontos und Aufladung eines Guthabens mit der zur Verfügung stehenden App Gesprächsverbindungen aufbauen. Steht keine Internetverbindung zur Verfügung, kann eine Gesprächsverbindung mittels einer bereitgestellten geographischen Rufnummer aufgebaut werden.

3.3 Darüber hinaus kann der Kunde den Dienst auch nutzen, ohne ein Konto anzulegen und Guthaben aufzuladen, indem er die Verbindung mittels einer eingerichteten Mehrwertdienstnummer aufbaut.

3.4 Die Leistungen der 3U umfassen nicht die Bereitstellung und Unterhaltung der Netzverbindung, sowie die auf Seiten des Kunden erforderliche Hard- und Software.

4. Nutzungsrechte

4.1 Das Urheberrecht und alle sonstigen Leistungsschutzrechte am Dienst ViennaCollect stehen der 3U oder dem jeweiligen Urheber zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat 3U entsprechende Verwertungsrechte.

4.2 3U räumt dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches Recht ein, die ViennaCollect-Dienste zu nutzen. Das vorgenannte Nutzungsrecht gilt auch für sämtliche Upgrades und Updates. Dem Kunden ist es nicht gestattet, das eingeräumte Recht an Dritte zu übertragen oder Dritten den Gebrauch zu ermöglichen.

5. Dienstleistung

5.1 Die Gesprächsverbindung wird von 3U im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt.

5.2 3U ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird.  Im Übrigen darf 3U Änderungen an den vereinbarten Leistungen vornehmen, soweit diese Änderung noch für den Kunden zumutbar ist und dem Kunde hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

5.3 3U kann mit der Erfüllung der Leistungen Erfüllungsgehilfen beauftragen.

5.4 Zeitweilige Störungen der 3U Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie wegen technischer Änderungen (z.B. Wartungsarbeiten, Verbesserungen der Dienste, Änderungen der Standorte der Anlagen) oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, ergeben. 3U wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.

5.5 Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Störungen im Bereich der Anlagen von Vertragspartnern der 3U, die von 3U zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.

5.6 Ist für die Gesprächsverbindung ein Guthaben erforderlich und verbraucht der Kunde das Guthaben, wird 3U die Gesprächsverbindung unterbrechen.

5.7 3U ist berechtigt, die Dienste zu sperren,

a.) wenn der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten verletzt,

b.) wenn vom Kunden zu vertretende Umstände vorliegen, die die Erbringung von weiteren Leistungen für 3U unzumutbar machen oder

c.) wenn der Kunde die Prepaid-Dienstleistungen länger als 6 Monate nicht nutzt.

5.8 Besteht ein hinreichender Verdacht, dass der Kunde den Dienst missbräuchlich nutzt oder liegt ein solcher Missbrauchs bereits vor, ist 3U ebenso berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit der Dienste bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit durch den Kunden teilweise oder vollständig zu sperren. 3U ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, einzelne Zielrufnummern oder Länderkennzahlen zu sperren.

7. Pflichten

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienste alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

a.) seine Daten bei der Registrierung vollständig und ordnungsgemäß einzugeben und im Falle einer Änderung zu aktualisieren,

b.) entsprechende Hinweise der 3U zu befolgen, insbesondere Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen,

c.) etwaige Beschränkungen zur Nutzung der Prepaid-Dienstleistungen, die im Verhältnis zwischen ihm und seinem Anbieter gelten, einzuhalten und

d.) den Dienst zweckentsprechend zu nutzen.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst ViennaCollect ausschließlich für eigene, private Zwecke zu verwenden. Die Verwendung für gewerbliche Zwecke, insbesondere für Werbemaßnahmen, ist nicht gestattet.

7.4 Der Kunde wird 3U unverzüglich über Funktionsstörungen der von ihm genutzten Dienste informieren und 3U bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von 3U erbrachten Dienste beruht, ist 3U berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen, soweit den Kunden ein Verschulden trifft. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Aufwand der 3U nachzuweisen.

8. Vertragsdauer/Kündigung

8.1 Der Vertrag über die Nutzung des Kundenkontos läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

8.2 Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für 3U liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn

a.) der Kunde Dienstleistungen der 3U missbräuchlich in Anspruch nimmt,

b.) bei der Nutzung gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender Tatverdacht besteht oder

c.) 3U berechtigt ist, den Dienst zu sperren.

8.4 Ein etwaig verbleibendes Restguthaben wird von 3U nach Beendigung des Vertrages auf schriftliche Anforderung des Kunden auf ein vom Kunden zu benennendes Konto ausgezahlt. Das von 3U gewährte Bonus-Guthaben ist von der Auszahlung ausgeschlossen.

9. Guthaben-Konto/Verbindungsentgelte

9.1 Für die Nutzung der Prepaid-Dienstleistungen muss der Kunde Guthaben mit infin-Payment aufladen. Die Abrechnung erfolgt in der Telefonabrechnung des jeweiligen Telekommunikationsanbieters des Kunden.

9.2 Gewährt 3U dem Kunden ein Bonus-Guthaben, kann der Kunde das entsprechende Guthaben zum Testen der Prepaid-Dienstleistung nutzen.

9.3 Die mit der Leistungserbringung fällig werdenden Verbindungsentgelte werden von diesem Guthabenkonto abgebucht, wobei vorrangig eine Buchung des gewährten Bonus-Guthabens erfolgt.

9.4 Der Kunde ist zur Zahlung der Verbindungsentgelte verpflichtet, die sich im Falle des Anlegens eines Kontos aus der Internetseite www.portal.vienna-collect.at/call_rates oder mit dem Kunden mittels der ViennaCollect App vereinbarten Preise ergeben.

9.5 Die Entgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.6 Die von 3U festgesetzten Entgelte für die Prepaid-Dienstleistung beinhalten ausschließlich Kosten für die Gesprächsvermittlung und Durchleitung zum angerufenen Gesprächsteilnehmer. Darüber hinausgehende Entgelte, die der Kunde an andere Anbieter zu zahlen hat, bleiben unberührt. Hierzu können insbesondere Übertragungsgebühren gehören für die Verbindung zur 3U-Plattform oder Gebühren für die Internetnutzung.

9.7 Soweit der Kunde die bereitgestellte Mehrwertdienstnummer in Anspruch nimmt, hat er gemäß der mit seinem Anbieter vereinbarten Regelung die jeweils entstehenden Entgelte zu zahlen.

9.8 Entgeltforderungen, die durch eine Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, soweit ihm die entsprechende Inanspruchnahme durch den Dritten zugerechnet werden kann.

9.9 Gegen Forderungen von 3U kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9.10 Entgeltabbuchungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung unter Angabe der Gründe widersprochen wird. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

11. Haftung

11.1 Für sämtliche Schäden, die von 3U oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet 3U unbegrenzt.

11.2 Soweit 3U Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbietet, gilt für Vermögensschäden folgende Regelung:

Für Vermögensschäden des Kunden, die von 3U oder ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig herbeigeführt werden, haftet 3U bis zu einem Betrag von 12.500 Euro je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von 3U auf 10 Mio. Euro jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

11.3 Im Übrigen haftet 3U für Schäden, die von 3U leicht fahrlässig verursacht werden, nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei ihre Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, wegen denen der Vertragsschluss gerade erfolgte und auf deren Einhaltung der jeweilige Vertragspartner gerade vertrauen durfte.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung von 3U – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

11.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlichtung

12.1 Für die Rechtsbeziehung zwischen 3U und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Für den Fall, dass der Kunde bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder dass ein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird der Sitz der 3U als örtlich zuständig vereinbart. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

12.3 Ungeachtet der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte ist der Kunde gemäß § 47 a TKG berechtigt, einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („BNetzA“) zu stellen. Der Antrag ist an die BNetzA, Schlichtungsstelle, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn zu richten. Nähere Informationen sind auf der Internetseite der BNetzA zu finden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

13.2 Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten bedarf der Zustimmung von 3U.

13.3 Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht gespeichert.

13.4 Ist eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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